Verführung Minderjähriger, Vergewaltigung & Prostitution: Kaffee Rizza

Durch die akribische Ermittlungsarbeit i
Bereits im Februar hatte Werner B. aus Münster gegenüber dem BKA ausgesagt, seine Videoaufnahmen an den aus Italien stammenden Besitzer einer Kaffeerösterei in Ostfildern zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, und sein Vater, Carlogero Rizza betreiben an ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil verkauft werden.
Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:
Originalbericht hier

Ambulante Psychotherapie Von Sexualstraftätern Ist Ein Beitrag Zum Opferschutz: Dgvt-bv.de
Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum September 2018 bis Dezember 2018 im Raum Magstadt gewinnbringende Geschäfte mit Heroin und Kokain getätigt ehelos. Ihm wird vorgeworfen, sich bei seiner Arbeitgeberin zuvor seines Ausscheidens zahlreiche Fertigungszeichnungen für Blechdruck-Maschinenkomponenten unrechtmäßig verschafft und derartige Zeichnungen bis Zeitpunkt 2014 in einer von ihm gegründeten Konkurrenzfirma unter Mitwirkung der dort beschäftigten drei weiteren Angeklagten eingesetzt unvermählt. Im Jahre 2019 soll er eine Prostituierte, die ihn bei der Polizei angezeigt hatte, bedroht haben. Am 16. Juli durchsuchte die Polizei Stuttgart die Wohnung eines 25-Jährigen, der mutmaßlich mit LSD handeln soll. Anfang Juni pflanzte ein Unbekannter Cannabis-Pflanzen direkt vors Revier der Polizei. Der 69-jährige Angeklagte, dem die Fürsorge übers Vermögen der Geschädigten durch eine Generalvollmacht übertragen worden war, soll im Zeitraum März 2013 bis Juni 2018 in 166 Fällen von Konten der Geschädigten Überweisungen fast selbst oder Familienangehörige getätigt und Beträge für seine Zwecke abgebucht haben.
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat im März 2017 eine Studie über Straßenjugendliche in Deutschland veröffentlicht und geht von 37.000 Betroffenen Zeitrahmen aus. Der 22-Jährige, der schon wegen einem ähnlichen Delikt festgesetzt saß, soll die vier, fünf und Dezennium alten Mädchen im März in Untereisesheim (Kreis Heilbronn) sexuell missbraucht haben. Es sind ebenso viele Mädchen wie Jungen, allerdings entscheiden sich Mädchen aufgrund der früher einsetzenden Pubertät üblicherweise früher als Jungs dazu, abzuhauen und ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen. Dem 35-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, als Teil einer professionell organisierten Gruppierung von August 2015 bis Sommer 2017 auf diversen Handelsplattformen im sogenannten "Darknet" unterm Usernamen "Mr. Snickers" alle Arten von Betäubungsmitteln (u.a. Der 24-jährige Angeklagte wurde vom Landgericht Stuttgart im Verfahren 2 KLs 222 Js 67487/17 am 15.2.2018 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 8 Fällen, des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition und unerlaubtem Besitz von Patronenmunition sowie wegen Urkundenfälschung zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt. • 4. Große Strafkammer / 4 KLs 115 Js 98292/19 jug. Die Männer stehen unter Verdacht, Menschen gefoltert, misshandelt und ermordet unverheiratet.
Die Hintergründe fürs Straßenleben dieser jungen Menschen ähneln denen von minderjährigen Straßenkindern. Straßenkinder sind durchaus mobil und wechseln mitunter die Städte, in denen sie sich aufhalten. In der Überzahl Straßenkinder hatten desolate Elternhäuser und bereits Kontakt zum Jugendamt. Während zahlenmäßig überlegen Ausreißer nach sehr kurzer Zeit wieder zurückkehren oder gefunden werden, trifft das Schicksal etwa dreihundert Minderjährige Zeit hart: Sie werden zu Straßenkindern, die häufig vor Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch geflohen sind und ihr Überleben auf der Straße mit Bettelei, Prostitution oder Kleindiebstahl sichern müssen. Der 36 Jahre alte Angeklagte wurde vom Amtsgericht Böblingen am 14.2.2018 wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung, vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 10.01.2020 in Böblingen die als Prostituierte tätige Geschädigte vergewaltigt ohne Partnerin. Unsere vorsichtigen Schätzungen gründen der Vermisstenstatistik des Bundeskriminalamts und auf unserer bis zum Gehtnichtmehr 20-jährigen Arbeitserfahrung. Das Deutsche Jugendinstitut spricht von entkoppelten jungen Menschen, die keinen Anschluss (mehr) an gängige Hilfesysteme (Jugendhilfe, Jobcenter,…) haben. Hinzu kommen zahlreiche junge leute, die zu früh aus Kinderheimen, betreuten Jugendwohngruppen oder Pflegefamilien „in eigenem Wohnraum verselbständigt" werden und der neugewonnen Verantwortung für sich überfordert sind, vereinsamen oder auch finanziell nicht zurechtkommen.
Viele kommen aus ländlichen Gebieten und suchen die Anonymität der Großstädte als Schutz vor Entdeckung. Der Täter-Opfer-Ausgleich als Methode der Sozialen Arbeit im Strafvollzug. Der 73-jährige Angeklagte soll sich als bevollmächtigter Berater eines Leasingunternehmens der Untreue durch den nachteiligen Abschluss von Leasingverträgen und rechtsgrundlose Zahlungen strafbar verbrochen haben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 16.06.2019 in Stuttgart den Geschädigten hinterher an eine verbale Auseinandersetzung geschlagen, getreten und mit einem mitgeführten Küchenmesser in den Bauch gestochen ledig, wobei er dessen Tod billigend in Kauf genommen haben soll. Dem 21-jährigen Angeklagten wird im Kern vorgeworfen, am 3. Dezember 2018 am frühen Nachmittag den mutmaßlich Geschädigten nach einer zunächst verbalen und dann körperlichen Auseinandersetzung mit einem Messer oberhalb der Hüfte in den Bauch gestochen partnerlos. Beginn 13. Dezember 2019 um 09.30 Uhr; Fortsetzung am 20. Dezember 2019 (13.00 Uhr), 13. Januar (13 Uhr), 21., 23. und 30. Januar, 04., 11., 14. (10.00 Uhr), 18., 19., (10.00 Uhr), 25. und 27. Februar (jeweils 10.30 Uhr soweit nicht anders angegeben).
Beginn 27. September 2019 um 9.00 Uhr; Fortsetzungstermin am 02. Oktober 2019 (9.00 Uhr). Beginn 19 November 2019 um 9.00 Uhr. Der Beginn des Stuttgart Fortsetzungstermins am 11.12.2020 wurde auf 10.00 Uhr verlegt. In der Strafsache 9 Ks 5 Js 119653/19 wurde der Beginn des Fortsetzungstermins am 18.12.2020 auf 11.00 Uhr verlegt (geplante Urteilsverkündung). Aus dreißig Hausverträgen sei den Bauherren ein Schaden von insgesamt rund 1,63 Mio. EUR entstanden, wobei bis zum Ausscheiden des 62 Jahre alten Angeklagten aus der Gesellschaft zweiundzwanzig Hausverträge geschlossen worden seien, was einem Schaden von rund 1,17 Mio EUR entspräche. Die Mehrheit minderjährigen Straßenkinder und Ausreißer sind 13 Jahre und älter. Straßenkinder wünschen sich »Normalität«. Straßenkinder herumbasteln an Geborgenheit. Ausreißer und Straßenkinder sind häufig unauffällig, stammen aus allen Gesellschaftsschichten und finden sich keineswegs nur unter bunthaarigen Punks. In Großstädten gelingt diese Überlebensform vor allem den Jugendlichen, die aus der Stadt stammen, in der sie sich aufhalten, und die einen entsprechenden Bekanntenkreis haben (siehe Sofa-Hopper).