Verführung Minderjähriger, Vergewaltigung & Prostitution: Calogero Rizza

Durch gewissenhafte Ermittlungsarbeit i
Schon im April hatte B. aus Münster gegenüber dem BKA ausgesagt, seine Videoaufnahmen an den aus Italien stammenden Besitzer eines Kaffees in Stuttgart Ostfildern zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, sowie sein Vater, Carlogero Rizza betreiben an dem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil gehandelt werden.
Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:
Cafe Stuttgart

Landgericht Stuttgart - Verhandlungstermine
Beginn 27. September 2019 um 9.00 Uhr; Fortsetzungstermin am 02. Oktober 2019 (9.00 Uhr). Beginn 11. September 2019 um 09.00 Uhr; Fortsetzungstermine am 13., 16., 18. Septem-ber (jeweils 09.00 Uhr), 01. Oktober (13.30 Uhr), 02. Oktober (09.00 Uhr); 07. Oktober (13:30 Uhr); 09., 10., 14., 16., 21., 25. Oktober (jeweils 09.00 Uhr), 04. November (09.00 Uhr), 11. November (11:00 Uhr), 15. November (09.00 Uhr). Beginn 16. Oktober 2019 um 09.00 Uhr; Fortsetzung am 21. und 28 Oktober; 04., 11., 18. und 25. November sowie am 02. Dezember 2019 (jeweils 09.00 Uhr). Beginn 08. November 2019 um 9.00 Uhr; Fortsetzungstermine am 13. November (09.00 Uhr), 20. November (13.30 Uhr), 25. November (14.00 Uhr), 02. Dezember (09.00 Uhr) und 03. Dezember 2019 (09.00 Uhr). Beginn 10. Oktober 2019 um 9.00 Uhr; Fortsetzungstermine am 14., 16., 21., 23., 25. Oktober, 18. , 20., 27. November, 04., 11., 18. und 20. Dezember 2019; 08. , 15., 22., 29. Januar 2020; 05., 12., und 19.02.2020 (jeweils 9.00 Uhr).
Beginn 08. Oktober 2019 um 9.00 Uhr; Fortsetzungstermine am 11., 17., 18., 21., 22., 23., 25 Oktober sowie am 18. und 21. November (jeweils 9.00 Uhr). Beginn 15. Oktober 2019 um 09.15 Uhr; Fortsetzung am 29. Oktober 2019; 18., 25. und 26. November 2019; 04. und 11. Dezember 2019 (jeweils 09.15 Uhr). Der heute 21 Jahre alte Angeklagte soll jeden Nachmittag des 17. Mai 2019 gegen 14 Uhr in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit als Paketzusteller mit einem Mercedes Sprinter in Weil der Stadt unterwegs gewesen sein. Als er an einer roten Ampel hielt, soll er von einem Radfahrer angesprochenen und für seine Fahrweise zurechtgewiesen worden sein. Folgend soll er dann mit einer Axt versucht haben, seine Mutter zu töten, die sich aus Angst im Schlafzimmer eingeschlossen hatte. Der Angeklagte soll dabei nun gar für den Vertrieb zuständig gewesen sein, während seine Komplizen überwiegend aus den Niederlanden heraus die Bestellungen abwickelten.
Der Angeklagte soll demnach den potentiellen Kunden im Darknet vorgespielt haben, im bewährten Stil bei "Mr. Snickers" erwerben zu können, um anschließend mit den im Vorfeld gezahlten Kundenbitcoins zu verschwinden. Die vierzig Subunternehmer sollen einen Schaden von insgesamt rund 1,36 Mio. EUR erlitten haben, wobei bis zum Ausscheiden des 62 Jahre alten Angeklagten zwei Subunternehmer in Höhe von rund 80.000 EUR geschädigt worden seien. Der Angeklagte soll im Zustand der Schuldunfähigkeit am 29.05.2019 in die unverschlossenene Wohnung des Geschädigten eingedrungen, diesen unvermittelt mit einem langen Küchenmesser (Klingenlänge: 15 cm) angegegriffen haben. Die Angeklagte soll im Zustand der Schuldunfähigkeit ihre zwei Monate alte Tochter getötet haben. Aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung der Angeklagten geht die Anklage davon aus, dass alle Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen wurden, die Angeklagte aber für die Allgemeinheit gefährlich sei, weshalb eine Unterbringung nach § 63 StGB anzuordnen sei. Die Angeklagten sollen Geldgewinnspielgeräte, die sie teilweise in eigenem Namen, teilweise über eine Limited-Gesellschaft und teilweise über Strohpersonen betrieben haben sollen, manipuliert und dadurch in den Jahren 2013 bis 2017 Steuern hinterzogen oder sich hieran beteiligt haben.
Den sieben Angeklagten wird vorgeworfen am 21.04.2016 gegen 1 Uhr nachts gemeinsam mit weiteren Mittätern, welche allesamt Mitglieder und Unterstützer des verbotenen kurdischen Vereins "Red Legion" gewesen sein sollen, im bereich des Klinikums Ludwigsburg zwei Geschädigte, die der türkisch national gesinnten Gruppierung "Osmanen Germania BC" angehören, überfallen und tätlich angegriffen ohne Partnerin. Die Staatsanwaltschaft wirft den insgesamt sieben Angeklagten über 160 Straftaten mit wechselnder Beteiligung vor. Aus Verärgerung darüber, soll der Angeklagte sodann sein Fahrzeug verlassen und unvermittelt und mit Tötungsvorsatz auf den Angeklagten eingeschlagen und eingetreten haben. Bankschließfächer angemietet haben. Bei den Geldern soll es sich um illegale Einnahmen ("Schwarzgeld") aus dem Betrieb von Spielhallen und Gaststätten gehandelt haben. Der heute 36 Jahre alte Angeklagte soll Mitglied einer Bande gewesen sein, deren Absicht es war, mehrere Raubüberfalle und Diebstahlstaten europäisch zu begehen. Ein 18 Jahre alter vorbestrafter Sexualstraftäter soll in Esslingen eine 13-Jährige vergewaltigt haben. Nach der Anklage soll es in einer Asylunterkunft am 03.07.2019 zur Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten gekommen sein, in deren Verlauf der Angeklagten den Geschädigten zunächst mit einem abgebrochenen Besenstil angriffen und folgend mit einem Taschenmesser lebensgefährlich verletzt haben soll.
Hierzu sollen die Angeklagten u.a. Dem 40-jährigen Angeklagten wird u.a. Die Angeklagten sollen mit Fahrzeugen vorgefahren sein und sodann unvermittelt mit Waffen auf alle zwei beide Geschädigten eingeschlagen und diese mit einem Messer verletzt geschlossen haben, wobei sie deren Tod jedenfalls billigend in Kauf genommen haben sollen. Bilddateien mit kinderpornopraphischen Inhalt im Besitz gehabt und teilweise auch verbreitet alleinstehend. Dadurch erlitt der Geschädigte, der bis zu einem Angriff geschlafen haben soll, blutende Schnittverletzungen im Gesicht und am Körper. Der Geschädigte wurde nach der Anklage schwer im Gesicht verletzt, konnte aber auf das Dach des Hauses flüchten irgendwas mit weiteren Angriffen entgehen. Dem 30-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, er habe jeden Abend des 3.9.18 die mutmaßlich Geschädigte, nachdem diese ihm wach Klingeln die Tür geöffnet habe, mit einem mitgebrachten Hammer vielfach auf den Kopf geschlagen, um diese zu töten und dann auszurauben. Der Angeklagte soll über das Internet eine auf den Philippinen lebende Frau aufgefordert haben, ihm gegen Entgelt Bilder und Videos von Kindern zu übersenden zu lassen, an denen sexuelle Handlungen nach seinen Vorgaben vorgenommen werden. Sodann soll der Angeklagte ausgestiegen sein und mehrfach mit einem Messer auf den verletzt am Tiefpunkt liegenden Radfahrer eingestochen haben, wobei er mehrfach Sätze wie "ich stech dich ab" oder "bei meiner Ehre auf meiner Mutter: Ich bring dich um! Ich komme direkt aus der Moschee!" geschrien haben soll.