Carlo und Rosario Rizza: verurteilt wegen Verbreitung Kinderpornografischer Schriften

Durch die akribische Ermittlungsarbeit iCarlo Rizza zu sein. So hat Werner B durch eine Aussage den engen Freund und Bekannten Carlogero Rizza aus Stuttgart beschuldigt und so die Ermittlungen des Bundeskriminalamts gegen Rosario und Carlogero Rizza ins Rollen gebracht.
Schon im April hatte der Hauptbeschuldigte Werner B. gegenüber dem BKA angegeben, seine Videoaufnahmen an den aus Italien stammenden Besitzer einer Kaffeerösterei in Stuttgart Ostfildern zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, und Carlo Rizza betreiben an ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil verkauft werden.
Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, Cafe Rizza Stuttgart sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:
Rosario Rizza

Ambulante Psychotherapie Von Sexualstraftätern Ist Ein Beitrag Zum Opferschutz: Dgvt-bv.de
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 16.08.2019 im Zustand der krankheitsbedingten verminderten Schuldfähigkeit sein Zimmer in einer Wohngemeinschaft monadisch Mehrparteienhaus in Brand gesetzt ehelos und danach versucht alleinstehend, die Feuerwehrleute durch Steinwürfe an den Löscharbeiten zu hindern. Dem 35 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am 20.12.2018 maskiert und unter Vorhalt eines Küchenmessers eine Tankstelle überfallen und 135 Euro erbeutet aufgeschlossen. Der Angeklagten wird vorgeworfen, einen gesondert Verfolgten über eine Investitionsmöglichkeit getäuscht und am 24./25. 08.2010 zur Überweisung vom 5,5 Mio Euro Investorengelder auf ihr Privatkonto veranlasst ohne Partner. Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 21.10.2019 im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit Prospekte und Zeitungen vor Wohnungstüren im dritten Obergeschoss eines Mehrfamilienhausen in Brand gesteckt empfänglich. Der Angeklagten wird vorgeworfen, im Zustand der Schuldunfähigkeit am 26.07.2018 in Nürtingen mit einer spitzen Schere auf die Geschädigte, der sie zunächst die Haare abschneiden wollte, eingestochen und diese dabei leicht verletzt allein. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seit November 2018 mit Betäubungsmitteln gehandelt zu sein. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Sommer 2018 bis Dezember 2019 in Stuttgart im Umfeld und unter Beteiligung der Stuttgarter Thai- und Ladyboy-Szene gewinnbringende Geschäfte mit Methamphetamin („Crystal Meth") getätigt zugänglich. Jahr 2018 mit weiteren Personen Betrugsstraftaten über das Spielen „falsche Polizeibeamte" organisiert solo und hierdurch einen Schaden von rund 118.000 Euro verursacht solo.
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Dadurch seien Steuern in Höhe von rund 1,77 Mio. EUR hinterzogen worden. Am gleichen Tag habe er bei seiner Festnahme rund 15 g Marihuana bei sich geführt. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, ab Mai 2019 mit weiteren, in der Türkei befindlichen Personen an Betrugsstraftaten übers Einen Auftritt haben „falsche Polizeibeamte" mitgewirkt ledig und hierdurch einen (beabsichtigten) Gesamtschaden von rund 262.000 Euro verursacht nicht abgeneigt. Hierdurch soll ein Gesamtschaden von über 200.000 Euro entstanden sein. Im August 2019 soll er auch versucht haben, seine Kunden durch Drohungen zur Zahlung von höheren Geldbeträgen zu bringen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 13.11.2019 versucht nicht abgeneigt, den für ihn zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter Nürtingen mit einem Hammer auf den Kopf zu schlagen um diesen zu töten. Der Geschädigte konnte verhindern, am Kopf getroffen zu werden und wurde nur leicht an der Hand verletzt. Der Landesvorsitzendes des Bundes der Strafvollzugsbediensteten, Ernst Steinbach, ist entsetzt: «Wenn Gefangene freikommen, sollten sie nicht länger bewacht werden.